Die Grundpflege in den Pflegstufen
Die Grundpflege nimmt bei der Einteilung in die Pflegestufen eine wichtige Rolle ein. Die Aufwendungszeit für die Grundpflege ist ein Faktor bei der Einstufung in die Pflegestufen. Zur Grundpflege gehören pflegerische Hilfen in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die genaue Festlegung der Grundpflege kann den Begutachtungsrichtlinien des MDK entnommen werden.
Pflegestufe 1
Die Pflegestufe 1 ist im Grunde die erste Pflegestufe, in die ein Pflegebedürftiger eingestuft werden kann. Die Einstufung in die Pflegestufe 1 erfolgt, wenn der zu Pflegende täglich mindestens 90 Minuten gepflegt werden muss, wobei 46 Minuten der Gesamtpflegezeit auf die Grundpflege entfallen muss.
Pflegestufe 2
Bei der Pflegestufe 2 beginnt die sogenannte „Schwerpflegebedürftigkeit“. Die Einstufung in die Pflegestufe 2 erfolgt, wenn der zu Pflegende täglich mindestens 180 Minuten gepflegt werden muss, wobei 120 Minuten der Gesamtpflegezeit auf die Grundpflege entfallen muss. Diese muss zudem zu drei verschiedenen Zeiten am Tag nötig sein.
Pflegestufe 3
Bei der Pflegestufe 3 beginnt die sogenannte „Schwerstpflegebedürftigkeit“. Die Einstufung in die Pflegestufe 3 erfolgt, wenn der zu Pflegende täglich mindestens 300 Minuten gepflegt werden muss, wobei 240 Minuten der Gesamtpflegezeit auf die Grundpflege entfallen muss. Hilfebedarf muss bei der Einteilung in Pflegestufe 3 rund um die Uhr bestehen.
Pflegestufen Einstufung
Damit die Einstufung erfolgt, muss der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen einen Antrag auf Leistungen stellen. Die Beantragung der Pflegestufe ist bei der jeweiligen Pflegekasse einzureichen.
Die Einstufung in eine Pflegestufe findet wie schon beschrieben nach bestimmten Begutachtungsrichtlinien statt.
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