Ambulante Krankenpflege
Die ambulante Krankenpflege wird von geeignetem Pflegepersonal (Pflegedienste, Sozialstationen etc.) geleistet. Nur solche Pflegedienste dürfen die mobile Krankenpflege (häusliche Krankenpflege) durchführen, die einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben. Die Abrechnung erfolgt von den Pflegediensten direkt mit der Krankenkasse. Zu den Tätigkeiten der ambulanten oder mobilen Krankenpflege gehören die Grundpflege, die Behandlungspflege wie auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
Krankenpflege aus Polen
Zahlreiche polnische Pflegekräfte arbeiten mittlerweile schwarz in Deutschland. Auf Bestellung werden von vielen Anbietern Krankenschwestern aus Polen vermittelt. Der Grund liegt auf der Hand. Für die polnischen Pflegekräfte fällt nur ein Bruchteil der Kosten an, die für deutsches Pflegepersonal anfallen würde.
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Pflegeplanung in der Krankenpflege
Als gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Krankenpflege ist die Pflegeplanung ebenso notwendig wie sinnvoll. Die Pflege wird dank der Pflegeplanung genau geplant, begründet und durchgeführt. Jede Pflegekraft weiß, welche Pflegetätigkeiten zu tun sind und bekommt einen kurzen Überblick über die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen.
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Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege kann als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht werden. Sie darf nicht verwechselt werden mit der häuslichen Pflege. Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die häusliche Pflege dagegen ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
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Krankenpflege Ausbildung
Wer eine Ausbildung in der Krankenpflege anstrebt, sollte sich zunächst einmal überlegen, welchen Beruf er ergreifen möchte. Dabei sind die eigenen Möglichkeiten (Schulabschluss) zu berücksichtigen.
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